Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 56 Geschriebenstein Straße wird im Bereich der Gemeinde Deutsch Schützen-Eisenberg wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 35,4 und bindet bei km 36,8 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Deutsch Schützen-Eisenberg aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 1018 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
27.09.2018
Gesetzesnummer
10012067
Dokumentnummer
NOR12152710
alte Dokumentnummer
N9199115532J
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