§ 15 Straßenverlauf der B 56 Geschriebenstein Straße

Alte FassungIn Kraft seit 19.6.1991

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 56 Geschriebenstein Straße wird im Bereich der Gemeinde Deutsch Schützen-Eisenberg wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 35,4 und bindet bei km 36,8 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Deutsch Schützen-Eisenberg aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 1018 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2018

Gesetzesnummer

10012067

Dokumentnummer

NOR12152710

alte Dokumentnummer

N9199115532J

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