§ 15 Straßenverlauf der B 51 Neusiedler Straße

Alte FassungIn Kraft seit 15.6.1994

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 51 Neusiedler Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Gols wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse führt von km 8,265 in Form eines Kreisverkehrs bis km 8,326.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Gols aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 1042 im Maßstab 1:500) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Durch diese Verordnung wird die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBl. Nr. 261/1991 - soweit sie den Zubringer Gols/Weiden der A 4 Ost Autobahn im Anbindungsbereich der B 51 Neusiedler Straße betrifft - abgeändert.

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2018

Gesetzesnummer

10012405

Dokumentnummer

NOR12155171

alte Dokumentnummer

N9199437186J

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