§ 15 Straßenverlauf der B 4 Horner Straße

Alte FassungIn Kraft seit 10.11.1999

Die Anschlußstelle „Radlbrunn" der B 4 Horner Straße wird im Bereich der Gemeinden Ziersdorf und Heldenberg wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlußstelle „Radlbrunn" liegt zwischen km 24,992 und km 25,799 der mit Verordnung BGBl. II Nr. 349/1998 festgelegten Umfahrung Ziersdorf und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung mit der L 1251 her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Ziersdorf und Heldenberg aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan Plan Nr. B 4/129-98 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2018

Gesetzesnummer

20000215

Dokumentnummer

NOR40001737

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