§ 15 Straßenverlauf der B 4 Horner Straße

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.1998

Der Straßenverlauf der B 4 Horner Straße wird im Bereich der Gemeinden Ziersdorf und Heldenberg wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt bei km 23,90 von der bestehenden Trasse ab, umfährt Ziersdorf im Südwesten und bindet nach der Anschlußstelle Großmeiselsdorf mit ihren Zu- und Abfahrtsrampen zur LH 43 bei km 28,00 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse einschließlich der Rampen der Anschlußstelle Großmeiselsdorf aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Ziersdorf und Heldenberg aufliegenden Planunterlagen im (Plan Nr. B4/64-97 im Maßstab 1 : 2 500) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2018

Gesetzesnummer

10012820

Dokumentnummer

NOR12158832

alte Dokumentnummer

N9199812739O

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