§ 15 Straßenverlauf der B 40 Mistelbacher Straße

Alte FassungIn Kraft seit 13.6.1990

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 40 Mistelbacher Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Ernstbrunn wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse führt von km 28,92 bis km 29,11 und von km 30,09 bis km 30,36.

Im einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, dem Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Ernstbrunn aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 40/13-89 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2018

Gesetzesnummer

10011961

Dokumentnummer

NOR12152387

alte Dokumentnummer

N9199011816J

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