§ 15 Straßenverlauf der B 3 Donau Straße

Alte FassungIn Kraft seit 30.7.1994

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 3 Donau Straße wird im Bereich der Gemeinden Perg, Naarn im Machlande und Schwertberg wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 207,43 (alt), umfährt großräumig das Ortsgebiet von Perg im Süden und bindet bei km 215,98 (alt) wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Perg, Naarn im Machlande und Schwertberg aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. GZ 3-70/93 im Maßstab 1 : 2 500) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2018

Gesetzesnummer

10012422

Dokumentnummer

NOR12155378

alte Dokumentnummer

N9199439067J

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