Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 3 Donau Straße wird im Bereich der Gemeinden Perg, Naarn im Machlande und Schwertberg wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 207,43 (alt), umfährt großräumig das Ortsgebiet von Perg im Süden und bindet bei km 215,98 (alt) wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Perg, Naarn im Machlande und Schwertberg aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. GZ 3-70/93 im Maßstab 1 : 2 500) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
20.09.2018
Gesetzesnummer
10012422
Dokumentnummer
NOR12155378
alte Dokumentnummer
N9199439067J
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