§ 15 Straßenverlauf der B 3 Donau Straße

Alte FassungIn Kraft seit 05.9.1992

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 3 Donau Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Emmersdorf an der Donau wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 149,60 und bindet bei km 150,16 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Emmersdorf an der Donau aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 3/74-91 im Maßstab 1:1000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2018

Gesetzesnummer

10012158

Dokumentnummer

NOR12153154

alte Dokumentnummer

N9199222207J

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