Der Straßenverlauf der B 37 Kremser Straße wird im Bereich der Gemeinden Gföhl und Jaidhof wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt bei Bestands-km 21,150 von der bestehenden Trasse ab und bindet bei
Bestands-km 22,253/km 23,335 (neu) wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Gföhl und Jaidhof aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B37/61-96 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
26.09.2018
Gesetzesnummer
10012890
Dokumentnummer
NOR12159354
alte Dokumentnummer
N9199913691U
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