§ 15 Straßenverlauf der B 37 Kremser Straße

Alte FassungIn Kraft seit 08.5.1993

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 37 Kremser Straße wird im Bereich der Gemeinde Rastenfeld, Gföhl und Lichtenau im Waldviertel wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 26,00 und bindet bei km 28,20 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Rastenfeld, Gföhl und Lichtenau im Waldviertel aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 37/90-90 im Maßstab 1 : 2000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2018

Gesetzesnummer

10012200

Dokumentnummer

NOR12153472

alte Dokumentnummer

N9199316023L

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