§ 15 Straßenverlauf der B 11 Mödlinger Straße

Alte FassungIn Kraft seit 29.8.1990

Der Straßenverlauf der B 11 Mödlinger Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Biedermannsdorf wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 12,10, umfährt anschließend Biedermannsdorf im Süden und bindet bei km 13,00 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus dem beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, dem Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Biedermannsdorf aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 11/31-89 im Maßstab 1:500) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schüssel

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2018

Gesetzesnummer

10011906

Dokumentnummer

NOR12151937

alte Dokumentnummer

N9199010044L

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