§ 15 Straßenverlauf der B 10 Budapester Straße

Alte FassungIn Kraft seit 29.1.1992

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 10 Budapester Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Zurndorf wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 66,39, überbrückt anschließend die Bahnlinie der ÖBB Wien - Staatsgrenze bei Nickelsdorf und bindet bei km 67,00 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Zurndorf aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 996 im Maßstab 1:1000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2018

Gesetzesnummer

10012094

Dokumentnummer

NOR12152828

alte Dokumentnummer

N9199210309Y

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