vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Aktuelle FassungIn Kraft seit 27.4.1933

§ 0

Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Kurztitel

Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 144/1933

Inkrafttretensdatum

27.04.1933

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 20. April 1933, betreffend den Beitritt der Türkei zum Berner Internationalen Übereinkommen vom 26. September 1906 zur Unterdrückung der Verwendung von weißem (gelbem) Phosphor bei der Streichholzfabrikation.

StF: BGBl. Nr. 144/1933

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)