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Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.2.1930

§ 0

Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Kurztitel

Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 46/1930

Inkrafttretensdatum

12.02.1930

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 1. Februar 1930, betreffend den Beitritt Jugoslawiens zum Berner Internationalen Übereinkommen zur Unterdrückung der Verwendung von weißem (gelbem) Phosphor bei der Streichholzfabrikation.

StF: BGBl. Nr. 46/1930

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