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Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.1.1922

§ 0

Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Kurztitel

Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 19/1922

Inkrafttretensdatum

21.01.1922

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzleramtes im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Äußeres und für soziale Verwaltung vom 22. Dezember 1921 über den Beitritt Finnlands zum Berner internationalen Übereinkommen vom 26. September 1906 zur Unterdrückung der Verwendung von weißem (gelbem) Phosphor bei der Streichholzfabrikation.

StF: BGBl. Nr. 19/1922

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