§ 0
Touristische Zusammenarbeit - Kroatien
Kurztitel
Touristische Zusammenarbeit - Kroatien
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 146/1998
Inkrafttretensdatum
01.08.1998
Langtitel
ABKOMMEN über die touristische Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Kroatischen Republik
StF: BGBl. III Nr. 146/1998
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 10 des Abkommens wurden am 25. März bzw. am 17. Juli 1998 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 10 mit 1. August 1998 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Kroatischen Republik, im weiteren Text: die Vertragsparteien,
geleitet von dem gemeinsamen Wunsch nach der Vertiefung der bereits bestehenden freundschaftlichen Beziehungen und von der Notwendigkeit der Entwicklung einer umfassenden und vielfältigen gegenseitigen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Tourismus,
im Bewußtsein der großen Bedeutung des Tourismus nicht nur für die Wirtschaft der beiden Staaten, sondern auch für ein besseres Verständnis der beiden Völker,
in der Absicht, eine wirkungsvollere touristische Zusammenarbeit zum beiderseitigen Vorteil zu ermöglichen,
haben folgendes vereinbart:
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
