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Status der zur Ausbildung irakischer Polizeikräfte eingesetzten österreichhischen Exekutivbeamten/innen (Jordanien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.3.2004

§ 0

Status der zur Ausbildung irakischer Polizeikräfte eingesetzten österreichhischen Exekutivbeamten/innen (Jordanien)

Kurztitel

Status der zur Ausbildung irakischer Polizeikräfte eingesetzten österreichhischen Exekutivbeamten/innen (Jordanien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 33/2004

Inkrafttretensdatum

13.03.2004

Langtitel

(Übersetzung)

Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien über den Status der im Königreich Jordanien zur Ausbildung irakischer Polizeikräfte eingesetzten österreichischen Exekutivbeamten/innen

StF: BGBl. III Nr. 33/2004

Ratifikationstext

Das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 3 mit 13. März 2004 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und der Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien,

In Umsetzung von Z 16 der Sicherheitsrats-Resolution 1511 vom 16. Oktober 2003, die betont, wie wichtig es ist, wirksame irakische Polizei- und Sicherheitskräfte aufzustellen, und alle Mitgliedstaaten auffordert, zur Ausbildung und Ausrüstung der irakischen Polizei- und Sicherheitskräfte beizutragen,

Sind wie folgt übereingekommen:

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