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Soziale Sicherheit (Tschechische Republik)
Kurztitel
Soziale Sicherheit (Tschechische Republik)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 95/2001
Inkrafttretensdatum
01.07.2001
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
StF: BGBl. III Nr. 95/2001 (NR: GP XXI RV 112 AB 253 S. 32 . BR: AB 6184 S. 667 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. April 2001 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 33 Abs. 2 mit 1. Juli 2001 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und
die Tschechische Republik,
von dem Wunsche geleitet, die Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit zu regeln,
sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:
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