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Militärische Geoinformationen (USA)
Kurztitel
Militärische Geoinformationen (USA)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.01.2010
Langtitel
Grundlagenvereinbarung über Austausch und Kooperation zwischen dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport der Republik Österreich und dem Verteidigungsministerium der Vereinigten Staaten von Amerika betreffend militärische Geoinformationen
Ratifikationstext
Diese Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. IX Abs. 1 mit 1. Jänner 2010 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport der Republik Österreich, vertreten durch das Institut für Militärisches Geowesen (IMG), und das Verteidigungsministerium der Vereinigten Staaten von Amerika, vertreten durch die „National Geospatial-Intelligence Agency“ (NGA) (nachfolgend als die Parteien bezeichnet):
Im beiderseitigen Interesse an der Erreichung der nationalen Ziele im Bereich des militärischen Geoinformationswesens;
In Anerkennung der aus der Standardisierung, Rationalisierung und Interoperabilität zwischen den Parteien zu gewinnenden Vorteile;
Mit dem Wunsch, beiderseitige Ziele und Zwecke durch die Anwendung von militärischen Geoinformationstechnologien und ‑produktionsverfahren zu erreichen;
Mit dem Wunsch, ihre beiderseitigen konventionellen Verteidigungskapazitäten durch Anwendung neuer Technologien zu verbessern;
Bezug nehmend auf die Allgemeine Vereinbarung über Sicherheit von Militärischen Informationen (GSOMIA) zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, unterzeichnet am 4. Mai 1983;
In Anerkennung der Anwendung der Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen1, geschehen zu Brüssel am 19. Juni 1995;
haben folgende Vereinbarung getroffen:
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1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 136/1998.
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