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Luftverkehrsabkommen (Vereinigte Arabische Emirate)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Vereinigte Arabische Emirate)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 283/1991 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 50/2024
Typ
Vertrag – Vereinigte Arabische Emirate
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.06.1991
Außerkrafttretensdatum
29.02.2024
Unterzeichnungsdatum
23.05.1990
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN ARABISCHEN EMIRATE
StF: BGBl. Nr. 283/1991
Änderung
Sprachen
Arabisch, Deutsch, Englisch
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 18 des Abkommens wurden am 8. bzw. 11. April 1991 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 18 mit 1. Juni 1991 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate,
In diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *),
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung eines planmäßigen Luftverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Haben folgendes vereinbart:
__________________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 97/1949
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
20.03.2024
Gesetzesnummer
10012069
Dokumentnummer
NOR11012335
alte Dokumentnummer
N9199115648J
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