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Luftverkehrsabkommen (Ukraine)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1994

§ 0

Luftverkehrsabkommen (Ukraine)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Ukraine)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 2/1995

Typ

Vertrag – Ukraine

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.12.1994

Unterzeichnungsdatum

15.06.1994

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Langtitel

Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Ukraine

StF: BGBl. Nr. 2/1995

Sprachen

Deutsch, Englisch, Ukrainisch

Ratifikationstext

Der Notenwechsel gemäß Art. 19 des Abkommens wurde am 17. Juni bzw. 11. Oktober 1994 durchgeführt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 19 mit 1. Dezember 1994 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Ukraine,

In der Folge in diesem Abkommen die Vertragsparteien genannt,

Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *),

Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

Haben folgendes vereinbart:

_____________________

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 97/1949, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 325/1983

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2019

Gesetzesnummer

10012476

Dokumentnummer

NOR11012778

alte Dokumentnummer

N9199544445J

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