Luftverkehrsabkommen (Sri Lanka)

Alte FassungIn Kraft seit 16.4.1978

§ 0

Luftverkehrsabkommen (Sri Lanka)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Sri Lanka)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 213/1978 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 157/2016

Inkrafttretensdatum

16.04.1978

Außerkrafttretensdatum

30.09.2016

Langtitel

(Übersetzung)

Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Sri Lanka

StF: BGBl. Nr. 213/1978

Änderung

BGBl. III Nr. 157/2016

Ratifikationstext

Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 20 am 16. April 1978 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Sri Lanka,

Als Vertragsparteien des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, das am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegt wurde,

Von dem Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen,

Sind wie folgt übereingekommen:

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