§ 0
Luftverkehrsabkommen (Myanmar)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Myanmar)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 330/1978
Typ
Vertrag – Myanmar
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.02.1977
Unterzeichnungsdatum
03.12.1976
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DEM MINISTERRAT DER SOZIALISTISCHEN REPUBLIK DER BURMESISCHEN UNION ÜBER DEN LUFTVERKEHR
StF: BGBl. Nr. 330/1978
Ratifikationstext
Das vorstehende Abkommen ist gemäß seinem Artikel XVII am 1. Feber 1977 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und der Ministerrat der Sozialistischen Republik der Burmesischen Union,
Als Vertragsparteien des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, das am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegt wurde,
Und vom Wunsche geleitet, ein zusätzliches Abkommen zu dieser Konvention zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2019
Gesetzesnummer
10011504
Dokumentnummer
NOR11011769
alte Dokumentnummer
N9197814159T
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