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Luftverkehrsabkommen (Korea/DVR)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 07.7.1979

§ 0

Luftverkehrsabkommen (Korea/DVR)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Korea/DVR)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 248/1979

Typ

Vertrag – Korea/DVR

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

07.07.1979

Unterzeichnungsdatum

08.05.1979

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Langtitel

(Übersetzung)

LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER KOREANISCHEN DEMOKRATISCHEN VOLKSREPUBLIK

StF: BGBl. Nr. 248/1979

Ratifikationstext

Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 18 am 7. Juli 1979 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Koreanischen Demokratischen Volksrepublik,

in der Absicht, die freundschaftlichen Kontakte zwischen den Völkern beider Länder zu erleichtern und die Beziehungen auf dem Gebiet des Luftverkehrs zwischen beiden Ländern im Einklang mit den Grundsätzen gegenseitiger Achtung der Unabhängigkeit und Souveränität, Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten, Gleichheit, gegenseitigen Nutzens und freundschaftlicher Zusammenarbeit sowie in bezug auf die Errichtung und den Betrieb eines Fluglinien- und Bedarfsluftverkehrs zwischen ihren beiden Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu entwickeln, sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Fluglinienverkehr

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2019

Gesetzesnummer

10011514

Dokumentnummer

NOR11011779

alte Dokumentnummer

N9197914162T

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