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Luftverkehrsabkommen (Irak)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Irak)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 270/1971
Typ
Vertrag – Irak
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
04.08.1971
Unterzeichnungsdatum
21.11.1970
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK IRAK
StF: BGBl. Nr. 270/1971
Sprachen
Arabisch, Deutsch, Englisch
Ratifikationstext
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Abkommens wurde gemäß Artikel XVI des Abkommens durch diplomatischen Notenwechsel mit 4. August 1971 bestimmt.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Irak, im folgenden „Vertragschließende Teile“ genannt,
Die das am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegte Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt, im folgenden die „Konvention“ genannt, ratifiziert haben,
Und vom Wunsche geleitet, ein Abkommen über den Betrieb von Luftverkehrslinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen,
Haben zu diesem Zweck ordnungsgemäß bevollmächtigte Vertreter bestellt, die wie folgt übereingekommen sind:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
27.08.2019
Gesetzesnummer
10011420
Dokumentnummer
NOR11011685
alte Dokumentnummer
N9197114143T
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