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Luftverkehrsabkommen (Belgien)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Belgien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 41/1955
Typ
Vertrag – Belgien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
07.01.1955
Unterzeichnungsdatum
07.01.1955
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
Luftverkehrsabkommen zwischen Österreich und Belgien
StF: BGBl. Nr. 41/1955
Änderung
BGBl. Nr. 93/1956
BGBl. Nr. 56/1964
Sprachen
Deutsch, Französisch
Ratifikationstext
Das vorstehende Regierungsübereinkommen wurde gemäß seinem Artikel XII durch Notenwechsel mit Wirksamkeit vom Tag der Unterzeichnung, demnach mit 7. Jänner 1955, in Kraft gesetzt.
Präambel/Promulgationsklausel
Die österreichische Bundesregierung und die belgische Regierung haben in der Erwägung,
daß sich die durch die erwerbsmäßige Luftfahrt gebotenen Verkehrsmöglichkeiten erheblich erweitert haben,
daß es ratsam ist, die internationalen Luftverkehrslinien sicher und planmäßig einzurichten sowie die Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiete weitgehendst vorwärtszutragen, und
daß sich der Abschluß eines Abkommens rechtfertigt, welches die internationalen Luftverkehrslinien zwischen dem österreichischen und belgischen Staatsgebiet und darüber hinausgehend regelt,
zu diesem Zwecke ordnungsgemäß bevollmächtigte Vertreter ernannt, welche folgendes vereinbart haben:
Anmerkung
Erfassungsstichtag: 1.1.2000
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
20.08.2019
Gesetzesnummer
10011287
Dokumentnummer
NOR11011552
alte Dokumentnummer
N9195514123T
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