vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Luftverkehrsabkommen (Argentinien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2010

§ 0

Luftverkehrsabkommen (Argentinien)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Argentinien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 66/2010

Inkrafttretensdatum

01.08.2010

Langtitel

Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Argentinischen Republik

StF: BGBl. III Nr. 66/2010

Ratifikationstext

Der Notenwechsel gemäß Art. 25 des Abkommens wurde am 22. Dezember 2009 bzw. 8. Juni 2010 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 25 mit 1. August 2010 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Argentinischen Republik, nachstehend als die Vertragsparteien bezeichnet;

Als Parteien des am 7. Dezember 1944 zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, und

Vom Wunsche geleitet, eine Vereinbarung zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren jeweiligen Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

Haben Folgendes vereinbart:

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)