zum Außerkrafttreten: vgl. Art. 61 und 62
§ 0
Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 6. Übereinkommen)
Kurztitel
Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 6. Übereinkommen)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 65/1990 aufgehoben durch BGBl. Nr. 711/1994
Typ
Vertrag – Polen
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.02.1990
Außerkrafttretensdatum
30.09.1994
Unterzeichnungsdatum
06.11.1989
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Beachte
zum Außerkrafttreten: vgl. Art. 61 und 62
Langtitel
6. ÜBEREINKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen betreffend die Durchführung des am 14. Juni 1972 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft für die Jahre 1990 bis 1992
StF: BGBl. Nr. 65/1990
Änderung
BGBl. Nr. 711/1994
Sprachen
Deutsch, Polnisch
Ratifikationstext
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 61 mit 1. Februar 1990 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Volksrepublik Polen,
im Bestreben, die Ergebnisse der bisherigen Zusammenarbeit zu festigen und ihre weitere Entwicklung auf der Grundlage der Bestimmungen der Schlußakte von Helsinki und der Schlußdokumente des Madrider Folgetreffens und des Wiener Treffens der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu gewährleisten,
im Bewusstsein der großen Bedeutung des gegenseitigen Kennenlernens der Leistungen des anderen Landes auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft für das bessere Verständnis der Menschen beider Länder,
haben beschlossen, zur weiteren Durchführung des am 14. Juni 1972 in Wien unterzeichneten Abkommens über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft *) dieses 6. Durchführungsprogramm in Form eines Übereinkommens abzuschließen, und folgendes vereinbart:
_________________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 434/1973
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2023
Gesetzesnummer
10009730
Dokumentnummer
NOR11009921
alte Dokumentnummer
N7199012440J
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