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Kanada – Gegenseitigkeit hinsichtlich der Anerkennung und der Vollstreckung im Verhältnis zur kanadischen Provinz Britisch-Kolumbien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.10.1970

§ 0

Gegenseitigkeit hinsichtlich der Anerkennung und der Vollstreckung im Verhältnis zur kanadischen Provinz Britisch-Kolumbien

Kurztitel

Gegenseitigkeit hinsichtlich der Anerkennung und der Vollstreckung im Verhältnis zur kanadischen Provinz Britisch-Kolumbien

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 314/1970

Inkrafttretensdatum

29.10.1970

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 28. September 1970 über die Gegenseitigkeit hinsichtlich der Anerkennung und der Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Schiedssprüchen in Zivilrechtssachen sowie von gerichtlichen Entscheidungen in Unterhaltssachen im Verhältnis zur kanadischen Provinz Britisch-Kolumbien

StF: BGBl. Nr. 314/1970

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 79 der Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 79/1896, wird verordnet:

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