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Gegenseitigkeit hinsichtlich der Anerkennung und der Vollstreckung im Verhältnis zur kanadischen Provinz Britisch-Kolumbien
Kurztitel
Gegenseitigkeit hinsichtlich der Anerkennung und der Vollstreckung im Verhältnis zur kanadischen Provinz Britisch-Kolumbien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 314/1970
Inkrafttretensdatum
29.10.1970
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 28. September 1970 über die Gegenseitigkeit hinsichtlich der Anerkennung und der Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Schiedssprüchen in Zivilrechtssachen sowie von gerichtlichen Entscheidungen in Unterhaltssachen im Verhältnis zur kanadischen Provinz Britisch-Kolumbien
StF: BGBl. Nr. 314/1970
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 79 der Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 79/1896, wird verordnet:
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