materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 248/2026
§ 0
Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
Kurztitel
Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 144/2025 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 248/2026
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.04.2025
Außerkrafttretensdatum
31.03.2026
Index
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Beachte
materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 248/2026
Langtitel
Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der ein Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter erlassen wird
Präambel/Promulgationsklausel
Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist gemäß § 34 Abs. 1 Heimarbeitsgesetz 1960, BGBl. Nr. 105/1961, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 110/2024 ermächtigt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Heimarbeitstarife zu erlassen.
Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat mit Beschluss vom 7. Juli 2025 nach Durchführung einer Senatsverhandlung nachstehenden Heimarbeitstarif erlassen:
Zuletzt aktualisiert am
20.08.2026
Gesetzesnummer
20012929
Dokumentnummer
NOR40270360
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