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Grenzabfertigung Bahnhof Brennero/Brenner, Innsbruck-Fortezza (Italien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1985

§ 0

Grenzabfertigung Bahnhof Brennero/Brenner, Innsbruck-Fortezza (Italien)

Kurztitel

Grenzabfertigung Bahnhof Brennero/Brenner, Innsbruck-Fortezza (Italien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 471/1985

Inkrafttretensdatum

01.12.1985

Langtitel

Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Italienischen Republik über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen im Bahnhof Brennero/Brenner sowie die Grenzabfertigung während der Fahrt auf der Strecke zwischen den Bahnhöfen Innsbruck Hauptbahnhof und Fortezza/Franzensfeste

StF: BGBl. Nr. 471/1985

Ratifikationstext

Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 13 Absatz 1 am 1. Dezember 1985 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Italienischen Republik haben gemäß Artikel 2 Absatz 4 und Artikel 24 des Abkommens vom 29. März 1974 zwischen der Italienischen Republik und der Republik Österreich über die nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung während der Fahrt *) folgendes vereinbart:

__________________

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 472/1976

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