Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 31/2023 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Erfassungsstichtag: 1.10.1998
§ 0
Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich (Bosnien- Herzegowina)
Kurztitel
Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich (Bosnien- Herzegowina)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 428/1980
Typ
Vertrag – Bosnien-Herzegowina
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.03.1992
Index
79/01 Schulen, Universitäten
Beachte
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 31/2023 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich
StF: BGBl. Nr. 428/1980 (NR: GP XV RV 64 AB 218 S. 24 . BR: AB 2113 S. 393 .)
Änderung
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 16. September 1980 ausgetauscht; das Vertragswerk tritt gemäß Artikel 8 des Abkommens am 1. Dezember 1980 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien
- – vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiete der Wissenschaft und Universitätsausbildung zu fördern, und
- – nach Gegenüberstellung der Studien an den Universitäten in beiden Ländern, durch die festgestellt wurde, daß die Studien in Österreich und Jugoslawien sowohl hinsichtlich der Zulassung, der Dauer und der Struktur, als auch hinsichtlich des Inhaltes und der Anforderungen vergleichbar sind, haben folgendes vereinbart:
Anmerkung
Erfassungsstichtag: 1.10.1998
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
14.03.2025
Gesetzesnummer
20012199
Dokumentnummer
NOR40251517
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
