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Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen - Ergänzung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.1994

§ 0

Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen - Ergänzung

Kurztitel

Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen - Ergänzung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 465/1994

Inkrafttretensdatum

01.06.1994

Langtitel

Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zur neuerlichen Ergänzung der Anlage zu Artikel 5 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen

StF: BGBl. Nr. 465/1994

Ratifikationstext

Der Notenwechsel ist mit 1. Juni 1994 in Kraft getreten.

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