§ 0
Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für 2014
Kurztitel
Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für 2014
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
13.07.2018
Index
27/01 Rechtsanwälte
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren erbrachten Leistungen für das Jahr 2014
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 47 Abs. 5 Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96/1868, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2017, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet:
Zuletzt aktualisiert am
12.07.2018
Gesetzesnummer
20010260
Dokumentnummer
NOR40204846
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)