§ 0
Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten/innen erbrachten Leistungen für das Jahr 2003
Kurztitel
Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten/innen erbrachten Leistungen für das Jahr 2003
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
20.07.2006
Index
27/01 Rechtsanwälte
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten/innen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren erbrachten Leistungen für das Jahr 2003
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 47 Abs. 5 der Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96/1868, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 164/2005, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet:
Zuletzt aktualisiert am
20.11.2019
Gesetzesnummer
20004824
Dokumentnummer
NOR30005275
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