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Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2024

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.12.2023

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 0

Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2024

Kurztitel

Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2024

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 410/2023

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

22.12.2023

Außerkrafttretensdatum

31.12.2024

Index

68/01 Behinderteneinstellung

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2024

StF: BGBl. II Nr. 410/2023

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 185/2022, wird verordnet:

Zuletzt aktualisiert am

29.12.2023

Gesetzesnummer

20012463

Dokumentnummer

NOR40258431

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