§ 0
Festlegung der Grenzübergangsstellen im Luftverkehr an der Außengrenze
Kurztitel
Festlegung der Grenzübergangsstellen im Luftverkehr an der Außengrenze
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.01.2014
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der Grenzübergangsstellen im Luftverkehr an der Außengrenze festgelegt werden
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Grenzkontrollgesetzes, BGBl. I Nr. 435/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 68/2013, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie verordnet:
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
