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Entwicklungszusammenarbeit (Moldau)
Kurztitel
Entwicklungszusammenarbeit (Moldau)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.04.2009
Langtitel
Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Moldau über Entwicklungszusammenarbeit
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 10.1 des Vertrages wurden am 13. Jänner bzw. 20. März 2009 abgegeben; der Vertrag tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. April 2009 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich, im weiteren „österreichische Partei" genannt, und die Regierung der Republik Moldau, im weiteren „moldauische Partei" genannt, |
mit der Absicht, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu vertiefen, |
mit dem Wunsch, diese Beziehungen durch die Entwicklung, Erweiterung und Vertiefung ihrer Entwicklungszusammenarbeit zu stärken, |
mit der Zielsetzung, zu politischen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen beizutragen, die notwendig sind um eine nachhaltige soziale, wirtschaftliche, und ökologisch gerechte Entwicklung in Moldau zu erreichen, mit dem Ziel des Beitrages zu übergreifenden Zielsetzungen der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, wie dies im Gesetz zur Entwicklungszusammenarbeit von 2002 vorgesehen ist, der Verminderung der Armut, der Absicherung des Friedens und der menschlichen Sicherheit, und der Erhaltung der Umwelt, |
durch nochmalige Versicherung zu ihrem Bekenntnis, europäische Werte und Standards durch ihre Zusammenarbeit zu fördern, so wie dies im EU-Moldau Aktionsplan im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik beschrieben ist - im besonderen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Schutz von Menschenrechten und fundamentalen Freiheiten, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören sowie eine funktionierende Marktwirtschaft, |
haben wie folgt beschlossen:
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