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Einräumung von Privilegien und Immunitäten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1982

§ 0

Einräumung von Privilegien und Immunitäten

Kurztitel

Einräumung von Privilegien und Immunitäten

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 514/1982

Inkrafttretensdatum

01.12.1982

Langtitel

Verordnung der Bundesregierung vom 7. September 1982 betreffend die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die Liga der Arabischen Staaten und deren Büro in Österreich

StF: BGBl. Nr. 514/1982

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1 Abs. 1 und 8 des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, BGBl. Nr. 677/1977, wird nach Herstellung des Einvernehmens mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet:

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