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Ein- und Ausreise der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen (Russische Föderation)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.3.1994

§ 0

Ein- und Ausreise der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen (Russische Föderation)

Kurztitel

Ein- und Ausreise der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen (Russische Föderation)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 307/1990

Inkrafttretensdatum

09.03.1994

Beachte

Die Bezeichnungen ,,Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken'' oder ,,UdSSR'' bzw. ,,sowjetisch'' sind als ,,Russische Föderation'' bzw. ,,russisch'' zu lesen. Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel (BGBl. Nr. 257/1994) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

Langtitel

Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die vereinfachte Regelung der Ein- und Ausreise sowie des vorübergehenden Aufenthaltes der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen österreichischer und sowjetischer Fluggesellschaften

StF: BGBl. Nr. 307/1990

Änderung

BGBl. Nr. 257/1994 (NR: GP XVIII RV 1193 AB 1270 S. 150 . BR: AB 4717 S. 579 .)

Ratifikationstext

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Punkt 3 mit 1. Juli 1990 in Kraft.

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