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EG - Gemeinsames Versandverfahren - Beschluß Nr. 1/91

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1993

§ 0

EG - Gemeinsames Versandverfahren - Beschluß Nr. 1/91

Kurztitel

EG - Gemeinsames Versandverfahren - Beschluß Nr. 1/91

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 688/1992

Inkrafttretensdatum

01.01.1993

Langtitel

BESCHLUSS Nr. 1/91 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES EWG - EFTA "GEMEINSAMES VERSANDVERFAHREN" VOM 19. SEPTEMBER 1991 ZUR ÄNDERUNG DER ANLAGE I DES ÜBEREINKOMMENS VOM 20. MAI 1987 ÜBER EIN GEMEINSAMES VERSANDVERFAHREN

StF: BGBl. Nr. 688/1992

Präambel/Promulgationsklausel

DER GEMISCHTE AUSSCHUSS

gestützt auf das Übereinkommen vom 20. Mai 1987 *1) über ein gemeinsames Versandverfahren, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Anlage I des Übereinkommens enthält die wichtigsten technischen Bestimmungen der Grundvorschriften über das gemeinsame Versandverfahren für die Warenbeförderung zwischen der Gemeinschaft und den EFTA-Ländern sowie auch zwischen den einzelnen EFTA-Ländern.

Diese Vorschriften wurden kürzlich im Rahmen der Änderung des gemeinschaftlichen Versandverfahrens im Hinblick auf die Verwirklichung des Binnenmarktes ab 1. Jänner 1993 geändert; es ist daher angebracht, Anlage I des Übereinkommens anzupassen.

Es ist ebenfalls erforderlich, eine bestimmte Anzahl von Formänderungen an der besagten Anlage I vorzunehmen; aus Gründen der Darstellung und der Erleichterung der Lektüre erschien es vernünftig, den gesamten Text der Anlage durch einen neuen Text zu ersetzen;

BESCHLIESST:

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 632/1987

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