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Artikel XII. Luftverkehrsabkommen (Luxemburg)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.1953

Artikel XII.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Abkommens und seines Anhanges wird auf diplomatischem Wege durch Notenaustausch festgesetzt.

Gegeben zu Wien, am 13. Oktober 1952, in doppelter Ausfertigung in deutscher und französischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2019

Gesetzesnummer

10011276

Dokumentnummer

NOR40005779

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