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Artikel X Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Umwelt, Industrie und Technologie zwischen Österreich und Venezuela

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2007

Artikel X

Dieses Abkommen gilt unbeschadet und vorbehaltlich regionaler und internationaler Verpflichtungen der beiden Vertragspartien sowie ihrer gegenwärtigen und künftigen Mitgliedschaft in regionalen und internationalen wirtschaftsrelevanten Zusammenschlüssen.

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