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Artikel I. Verbot des gewerbsmäßigen Herstellens, Verkaufens und Feilhaltens einiger zur Fälschung von Lebensmitteln bestimmten Stoffe
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01.7.1975 bis 31.12.1999 (BGBl. I Nr. 191/1999)
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Stichworte
RGBl. Nr. 89/1897
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