Artikel I EFTA - Abkommen betreffend landwirtschaftliche Produkte

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1993

Artikel I

  1. 1. Zollzugeständnisse, gewährt durch Österreich an Bulgarien, sind in Anhang Ia und Ib zu diesem Schreiben enthalten.
  2. 2. Zollzugeständnisse, gewährt durch Bulgarien an Österreich, sind in Anhang II (Anm.: Anhang II nicht darstellbar) zu diesem Schreiben enthalten.
  3. 3. Die in diesem Abkommen zur Anwendung kommenden Ursprungsregeln sind in Anhang III zu diesem Schreiben enthalten.

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