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Artikel 9 Soziale Sicherheit - Durchführung (Montenegro)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2011

Kapitel 2

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Artikel 9

Gewährung von Sachleistungen

In den Fällen des Artikels 16 Absatz 1 des Abkommens sind die Artikel 5 und 6 entsprechend anzuwenden.

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