Artikel 9 Kultur, Wissenschaft, Erziehung - Zusammenarbeit (Kosovo)

Alte FassungIn Kraft seit 17.2.2008

Artikel 9

Die Vertragsstaaten tauschen Lehrpläne, Lehrbücher und sonstige Lehrmittel aus und geben Empfehlungen zu deren Inhalt, soweit er den anderen Vertragsstaat betrifft.

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