Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Artikel 8 Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
01.1.2010 bis 30.06.2016 (BGBl. III Nr. 129/2016)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.