Rechtsnormen
Bundesgesetze
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Artikel 82 B-VG
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
aktuell keine Fassung in Kraft
01.10.1925 bis 02.01.1930 (BGBl. Nr. 1/1930)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Gericht
Judikative
Gerichtsurteil
Verkündung
Vollziehung
Urteilsverkündung
Urteilsausfertigung