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Artikel 7 Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2014

Artikel 7

Kapitel III – Überwachung der Durchführung und Schlussbestimmungen

Artikel 7 – Überwachung der Durchführung

Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) überwacht die Durchführung dieses Protokolls durch die Vertragsparteien.

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