Artikel 7
Zur Stärkung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Projekts wird die österreichische Partei der Gesellschaft im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung die günstigsten zoll- und steuerrechtlichen Bedingungen einräumen, wobei u.a. zu erwägen ist:
Freistellung von der Umsatzsteuer auf die Einfuhr des für die Ausführung der Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bau und dem Betrieb der Erdgas-Pipeline erforderlichen Arbeitsgerätes und der Ersatzteile, vorausgesetzt, dass diese wieder ausgeführt werden; größtmögliche Beschleunigung der Verfahren zur Rückerstattung von Umsatzsteuer, die auf die für den Bau und den Betrieb der Erdgas-Pipeline notwendigen Materialien, Dienstleistungen und Arbeiten entrichtet wurde.
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